Der E-Check
Der E-Check – nicht nur ältere sondern auch moderne E-Anlage sollten regelmäßig geprüft werden!
Elektrizität ist heute in Gewerbebetrieben, Büros und Privathaushalten allgegenwärtig. Doch sie birgt auch Risiken und Gefahren. Für die Sicherheit elektrischer Geräte und Anlagen ist immer der Betreiber verantwortlich. Eigentümer, aber auch Mietern von Immobilien, Häusern und Wohnungen gibt der E-Check der Elektrofachbetriebe die notwendige Sicherheit.
Und der Rat des Elektromeisters bezüglich der Energieeffizienz und Sicherheit – dies ist eine weitere Leistung des E. Checks – kann unter Umständen bares Geld bringen. Denn Elektrogeräte und Leuchten der neuen Generation benötigen 30 bis 50 Prozent weniger Energie.
Nur Innungsfachbetriebe deren Mitarbeiter besonders geschult sind, dürfen den E-Check anbieten. Professionelle Arbeit und uneingeschränkte Kompetenz sind die Voraussetzung dafür, dass der Qualitätsanspruch des E-Cheks eingehalten werden kann.
Wie lange dauert der E-Check? Der Zeitaufwand des E-Checks richtet sich nach der Größe bzw. der Anzahl der zu prüfenden Geräte. Daher kann die Dauer des E.Checks zwischen wenigen Stunden und einigen Tagen variieren. Wir beraten und informieren sie persönlich und erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.
Besonders wichtig ist der E.Check im Schadensfall. Denn hier zahlen Versicherungen nur, wenn der einwandfreie Zustand der Elektrogeräte vor Gericht nachgewiesen werden kann. Diese Prüfungspflicht beruht auf der seit 1. Oktober 1997 gültigen VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“)
Ihr Interesse ist geweckt?
rufen Sie an +49 (0)395 – 57 07 80 78
oder nutzen Sie einer der anderen
Kontaktmöglichkeiten
FAQ zum E-CHECK
Unfälle vermeiden – Menschenleben retten
Nur wer prüfen lässt, kann Unfälle vermeiden.Unterlassung ist Straftat
Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage der BetrSichV, TRBS und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist Pflicht der Arbeitgeber. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung ist eine Straftat (§ 26 BetrSichV).DIN EN ISO 9001
Ein Teil der DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen.Versicherungsschutz aufrechterhalten
Kommt es in einem Unternehmen zu einem Unfall mit einem elektrischen Betriebsmittel oder an einer Anlage, verlangt die Versicherung den Nachweis der Prüfung.
Viele Versicherungen bieten Preisvorteile bei Vorlage der Dokumentation der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3).